Allen Lieferungen und Leistungen des Verkäufers liegen seine Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner dem Verkäufer einen Auftrag erteilt, oder eine Lieferung entgegen nimmt. Etwaige vom Käufer vorgeschriebene Einkaufs- oder Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sich nicht mit dem nachstehenden Bedingungen und dem Inhalt einer Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen aus ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. An technischen Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung Dritten zugänglich gemacht werden. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Verhandlungen haben für den Verkäufer lediglich Bedeutung eines freibleibenden und unverbindlichen Angebotes. Aufträge gelten durch den Verkäufer als angenommen erst nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch ihn oder durch die Aufgabe zum Verstand an den Käufer. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden mündlicher, telefonischer oder telegrafischer Art haben erst Gültigkeit nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Sollte der Käufer mit dem Inhalt einer vom Verkäufer abgesprochenen Bestätigung nicht einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Bestätigung des Verkäufers als inhaltlich gebilligt und als Vertragsgrundlage. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Daten in Bezug auf die Verkaufsabwicklung und statistische Auswertung der Datenverarbeitung unterliegen.