Die verkauften Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehender Ansprüche Eigentum des Verkäufers. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass der Wiederverkäufer die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmen oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits jetzt an den Verkäufer abtritt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die dem Verkäufer abgetretenen Forderungen sind dem Verkäufer zwecks Intervention unverzüglich zu meiden und uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (z. B. Pfandprotokoll). Die durch die Geltendmachung der rechte dem Verkäufer entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Anordnung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung auf seine Kosten zu versichern. Alle Ansprüche gegen die Versicherung, sowie gegen Dritte, soweit diese sich auf von uns gelieferte Ware beziehen, werden an uns abgetreten. Diese Abtretung wird von uns angenommen.