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AGB's


1. Umfang der Lieferungen und Leistungen 2. Preise und Zahlungsbedingungen 3. Eigentumsvorbehalt 4. Lieferung, Abnahme und Abnahmeverzug 5. Rücksendungen 6. Gewährleistung und Haftung 7. Reparaturbedingungen (außerhalb der Gewähr) 8. Gerichtsstand 9. Verbindlichkeiten des Vertrages

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Der Verkäufer ist bemüht, die von ihm angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Eine Garantie hierfür wird jedoch nicht übernommen. Jeglicher Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus einem Lieferverzug sind, auch nach erfolgter Frist oder Nachfristsetzung grundsätzlich ausgesprochen. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inzugsetzung durch den Käufer zu gewähren. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen. Nichtlieferbarkeit, Materialausfall, Nichtzurverfügungstellung der Ware durch den Hersteller, Handelsembargo, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebstörungen sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich angemahnt und diese dann innerhalb 12 Wochen nach Eingang des Mahnbescheides des Käufer beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentlich Mängel aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Kaufgegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessenen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt hiervon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Käufer zu vertretender Grund nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer unbeschadet des Anspruch auf Bezahlung der für den Auftrag schon entstandenen Aufwendungen und die Kosten für Beseitigung bereits hergestellter Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten. Für gelieferte Software werden die Übernahmebedingungen des entsprechenden Programms grundsätzlich Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Eine Rückgabe von Softwareprogrammen kann, wenn überhaupt, nur bei Rücksendung der ungeöffneten Datenträgerversiegelung erfolgen.